Glocalization: the hybrid of the XXI century?

Friday, March 09, 2007


Kann der Bezirksverband Pfalz im Prozess der Europäisierung als Modell für andere grenznahe Regionen dienen? Was müsste ggf. verändert werden?

Der zentrale Gegenstand dieser Arbeit ist der Bezirksverband Pfalz. Zuerst wird den Bezirksverband Pfalz mit seinen Organen, Gremien, Strukturen sowie seiner historischen und strukturpolitischen Besonderheiten dargestellt. Dann wird die Lage des Bezirksverbandes in der Zeit der Regionalisierung und Globalisierung problematisiert. Während die Globalisierung sich fortsetzt, findet die Herausbildung von Regionen mit der Verschärfung des Strukturwandels und des Standortwettbewerbs statt.

Heutzutage verlieren die Staaten angesichts des Integrationsprozesses und seinen zentralistischen Kriterien an Bedeutung und gleichzeitig wird beobachtet, wie die Regionen, dass heißt kleineren räumliche Zuschnitte unterhalb der Mitgliedstaaten, neue Rollen und neue Aufgaben erhalten. Allerdings beschäftige ich mich hier nur mit spezifischen Regionen, die an innereuropäischen Grenzen liegen, wie in diesem Fall die Region Pfalz. Die Zusammenarbeit über die Staatsgrenzen hinweg ist für diese Regionen, wie für Bundesländer wie Rheinland-Pfalz auch, die mit seinen Nachbarn einen gemeinsamen Aktionsraum bilden, zwingend.

Mit der Errichtung des „Ausschusses der Regionen“ durch den Maastrichter Vertrag wurde von der Europäischen Union diese innerstaatliche Ebene unterhalb der Staaten anerkannt. Dieser Ausschuss besteht aus Vertretern der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften mit Mitwirkungsbefugnissen in den europäischen Entscheidungsprozessen. Diese neue „regionale Instanz“ wird sich unterschiedliche auf die Mitgliedstaaten auswirken. Insbesondere in Deutschland, ein föderalistisches Land, sind nicht nur die Bundesländer zur Vertretung ihrer regionalen Interessen befugt, sondern auch andere unterstaatliche Organisationseinheiten, wie zum Beispiel höhere Kommunalverbände, Gemeindeverbände usw.

Auf der nationalen Ebene, das heißt in Deutschland insgesamt, findet in den letzten Jahren die Staats- beziehungsweise Verwaltungsmodernisierung statt, die auf Bund, Länder und Kommunen positive und negative Auswirkungen ausübt. Auf der kommunalen Ebene resultiert dies nach der Meinung von Ellwein aus einer Öffnung der bürokratisch-hierarchischen Struktur zugunsten einer selbständigeren und kostenbewussteren Aufgabenerledigung. Darüber hinaus wird eine betriebswirtschaftliche Orientierung der Verwaltung eingeführt.

Schließlich ist es nicht zu verkennen, dass die Städte zum wichtigen Raum der sozialpolitischen Ereignisse geworden sind, die nicht nur über eine wichtige Rolle innerhalb des Staates verfügen, sondern auch in der Europäische Union wie auf der globalen Ebene. In diesem Zusammenhang erhalten die Kommunen zusätzliche Aufgaben beziehungsweise übernehmen neue Rollen. Die Kommunen beschäftigen sich mit Fragen oder Themenstellungen, die über den national-hoheitlichen Rahmen hinaus gehen und organisieren sich auf überstaatlicher Ebene. Es wird auch unterstrichen, dass das Bild der Stadt als ein kompaktes und regionales Zentrum längst nicht mehr aktuell ist und vielmehr das Image der Netzwerkstadt, die Zwischenstadt oder die Regionalstadt durchsetzt. Die Aufgabenentwicklung der Kommunen etwa in den Bereichen des Siedlungs- und Städtebaus, des Umweltschutzes und der Wirtschaftsförderung, findet im Rahmen des Wandelns in den ökonomisch-sozialen, technologischen, demographischen und kulturelle Bedingungen unter neuen Verglichen statt. Die Stadt entwickelt sich durch ihre Verfassung und Mitbestimmung im öffentlichen Leben zur Basis des Staatsgebildes.

Unter diesen Voraussetzungen und Gegebenheiten werde ich mich mit der Frage beschäftigen, ob die Region Pfalz als „mittlere regional Instanz“ zwischen dem Bundesland auf der obersten Ebene und den Kommunen, Gemeinden und Kreise auf der untersten Ebene ein Modell für andere grenznahe Regionen darstellen kann. Denn nach dem von Max Weber entwickelten „idealen Typus“ werde ich versuchen, den Bezirksverband Pfalz als Modell der Integration auf der kommunalen Ebene für grenznahe Regionen zu konzipieren. Bei der Herausbildung eines solchen Modells werden die internen tastbaren, das heißt die Strukturen und das Funktionieren, sowie externen Faktoren wie u.a. die geographische Lage und die Regionalisierung, analysiert. Für beide Aspekte werden die folgenden Variablen, durch die sich wichtige Bestandteile einer Region ermessen lassen, verwendet: - Variablen der internen Aspekte: historische und politische Legitimation, rechtliche Legalität, soziale und kulturelle Funktionen sowie wirtschaftliche und nachhaltige Integration; - Variablen der externen Aspekte: Entwicklungsziele sowie Interessenvertretung der Region im Rahmen der EU.

Der Bezirksverband Pfalz ist ein Gemeindeverband und eine Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Recht der Selbstverwaltung im Rahmen des Artikels 28 II GG und des Artikels 1 Abs. II RpBezO. Die kommunale Selbstverwaltung, wesentlicher Bestandteil des deutschen Staates, wird in Deutschland nicht nur von der Gemeinde praktiziert, sondern auch von der mittleren Verwaltungsebene. Die Entstehung der deutschen Selbstverwaltung fand 1808 durch die Städteordnung statt. Durch sie wurden die ständischen Privilegien abgeschafft. Die Quellen dieser Veränderungen war die mittelalterliche Stadtfreiheit und die revolutionären Postulate der Constituante von 1789.

Auf der kommunalen Ebene lassen sich drei Stufen unterscheiden: die kreisangehörigen Städte, Kreise und kreisfreie Städte und schließlich die höheren Kommunalverbände, die sogenannte „dritten Kommunalebene“. Nach Mecking befindet sich diese höhere Kommunalverbände in einem regionalen Spannungsfeld zwischen der Regierungsebene des Landes, einschließlich der staatlichen Aufsicht, und der Selbstverwaltung der Städte. Die unmittelbaren Mitglieder des Bezirkstages geben dem Bezirksverband Pfalz eine der wichtigsten Merkmalen einer Gebietskörperschaft und damit unterscheidet er sich erheblich von anderen höheren Kommunalverbänden. Das heißt, der Bezirksverband Pfalz ist eine der Erscheinungsformen im Rahmen der kommunalen Körperschaften neben den Gemeinden, Kreisen, Stadt-Umland-Verbänden, Landschafts- und Bezirksverbänden, und kommunalen Zweckverbänden.

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